Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Baggerbetrieb Merk GmbH
1. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Bagger- und Entsorgungsbetriebes
Merk GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Unsere Angebote sind freibleibend und gelten jeweils vorbehaltlich der technischen und
rechtlichen Realisierung. Inhalte, Angaben und Unterlagen, die im Angebot als
Grundlagen erwähnt sind, bzw. als Bestandteile zum Angebot gelten, sind grundsätzlich
für die Parteien bindend. Risiken, welche aus falschen und unvollständigen Inhalten,
Angaben und Unterlagen ergehen können, gehen ausschließlich zu Lasten der
Vertragspartner/Kunden. In Angeboten und zwischen Parteien zustande gekommenen
Verträgen angegebene Mengen werden nach tatsächlichen Einheiten
Schlussabgerechnet. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß bzw. nach Wiegescheinen.
Eventuell durch unerwartet andere Bodenbeschaffenheit anfallende
Mehraufwendungen bei Erdaushub und Erdabfuhr werden nach Mengen gesondert
berechnet. Für Angebote des Bagger- und Entsorgungsbetriebes Merk GmbH gilt eine
beschränkte Bindefrist, innerhalb derer das Angebot angenommen werden kann. Diese
beträgt einen Monat ab dem Erstellungsdatum.
3. Erforderliche Pläne und Vermessungsarbeiten werden bauseits zu Lasten des
Vertragspartners ausgeführt. Pläne insbesondere solche über Ver- und
Entsorgungsleitungen werden bauseits vor Beginn zur Verfügung gestellt. Der
Vertragspartner/Kunde versichert dem Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH
ausdrücklich, dass alle zur Durchführung/Abwicklung der Leistungen notwendigen
Informationen insbesondere behördliche und rechtsverbindliche Anordnungen o. Ä. zur
Verfügung gestellt worden sind. Risiken, Ersatzansprüche Dritter und gegebenenfalls
Folgekosten aller Art, die aus einem möglichen Vorbehalt dieser Informationen
abgeleitet werden können, gehen ausschließlich zu Lasten der Vertragspartner/Kunden.
Dies gilt insbesondere, wenn Behörden oder private Dritte eine anderweitige
Entsorgung/Verwertung fordern, weil das Material vom Auftraggeber falsch oder
unvollständig deklariert wurde. Abfälle und Reststoffe bleiben bis zu ihrer endgültigen
Entsorgung und vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftraggebers bzw.
Abfallerzeugers. Die Verjährungsfrist für diesen Freistellungsanspruch beträgt 5 Jahre,
soweit gesetzlich eine längere Verjährungsfrist nicht vorgeschrieben ist. Weiterhin ist
der Vertragspartner/Kunde verpflichtet, den Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk
GmbH über alle Veränderungen des jeweiligen Sachstandes, welche die
Durchführung/Abwicklung der Leistung beeinflussen können, unverzüglich zu
informieren.
4. Das abzufahrende Material darf nicht kontaminiert sein. Das Eigentum an zu
entsorgenden Materialien verbleibt bei dem Vertragspartner. Erforderliche
Genehmigungen sind bauseits einzuholen und der Firma Bagger- und
Entsorgungsbetrieb Merk GmbH vor Baubeginn zur Verfügung zu stellen. Sollte es zu
Einstellungen, Verzögerungen und/oder Aussetzungen der Leistungen des Bagger- und
Entsorgungsbetriebes Merk GmbH insbesondere durch behördliche Anordnungen oder
Einsprüche Dritter kommen, ist der Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH von
allen Ersatzforderungen und Schadenersatzforderungen freigestellt, die nicht von der
Merk GmbH verschuldet sind. Weitgehend behält sich der Bagger- und
Entsorgungsbetrieb Merk GmbH das Recht vor, Aufträge abzulehnen, bzw. die weitere
Durchführung/Abwicklung auszusetzen, wenn begründete Zweifel an der
Rechtmäßigkeit der Beauftragung bzw. der Verdacht besteht, dass es aufgrund ihrer
Tätigkeit zu einer Ordnungswidrigkeit bzw. zu einer sonstigen rechtlichen
Beanstandung kommen kann.
5. Es wird bauseits dafür Sorge getragen, dass das Anfahren der Baustelle mit schweren
Fahrzeugen und schwerem Gerät gesichert ist. Schäden, die an Wegen, Gebäuden und
Einfriedungen entstehen, gehen nicht zu Lasten der Firma Bagger- und
Entsorgungsbetrieb Merk GmbH, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen.
6. Der Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH behält sich das Recht vor, sich zur
Auftragserfüllung Dritter zu bedienen. Dies gilt insbesondere für die Durchführung/
Abwicklung von Aufträgen und erfolgt unter Berücksichtigung Ihrer
allgemeinen Sorgfaltspflicht.
7. Für sämtliche Leistungen des Bagger- und Entsorgungsbetriebes Merk GmbH wird –
soweit rechtlich möglich – ein Eigentumsvorbehalt vereinbart. Dies gilt auch für das so
genannte geistige Gut. Der Vertragspartner/Kunde kann erst nach vollständiger
Begleichung der Forderung des Bagger- und Entsorgungsbetriebes Merk GmbH
hierüber frei verfügen.
8. Beanstandungen aller Art an den Leistungen des Bagger- und Entsorgungsbetriebes
Merk GmbH berechtigen grundsätzlich nicht zur Verlängerung des Zahlungsziels. Bei
Überweisungen und der Entgegennahme von Schecks gilt die Zahlung erst dann als
erfolgt, wenn der Betrag dem Konto der Firma Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk
GmbH endgültig gutgeschrieben worden ist. Der Vertragspartner/Kunde ist zur
Aufrechnung von Gegenforderungen nur dann berechtigt, wenn diese anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt sind. Verzugszinsen werden mit 5 % p. a. über dem jeweiligen
gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Der Bagger- und
Entsorgungsbetrieb Merk GmbH ist berechtigt, diese zu erhöhen, wenn nachweislich
höhere Belastungen entstanden sind. Falls die Firma Bagger- und Entsorgungsbetrieb
Merk GmbH wider Erwarten als Schuldner der Umsatzsteuer in Anspruch genommen
wird, ist die Firma Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH berechtigt die
Umsatzsteuer aus den erbrachten Leistungen nachzuberechnen. Angebot und
Rechnungen werden grundsätzlich online übermittelt und müssen vom Auftraggeber
entsprechend seiner für ihn geltenden Aufbewahrungspflichten digital aufbewahrt
werden. Eine Rechnung per Briefpost ist grundsätzlich möglich, muss jedoch vom
Auftraggeber gesondert gefordert werden.
9. Nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes setzt der Bagger- und
Entsorgungsbetrieb Merk GmbH den Vertragspartner/Kunden davon in Kenntnis, dass
die zur Leistungserbringung benötigten Daten gespeichert werden und erst auf
Verlangen des Kunden/Vertragspartners nach Abschluss der Arbeiten gelöscht werden.
10. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar
ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch Wechsel- und Scheckklagen, ist für beide
ausschließlich das Amtsgericht Bad Dürkheim, soweit die Parteien berechtigt sind,
hierüber eine Vereinbarung zu treffen. Anderenfalls bleibt es bei der gesetzlichen
Regelung.
11. Sollten einzelne Bestimmungen der vorbezeichneten AGB ganz oder teilweise
unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
12. Sollte aufgrund falscher oder fehlender Analysen der Bagger- und Entsorgungsbetrieb
Merk GmbH von der Annahmestelle in Regress genommen werden, ist der Bagger- und
Entsorgungsbetrieb Merk GmbH berechtigt, sich bei dem Auftraggeber entsprechend
schadlos zu halten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk
GmbH (Containerdienst)
1. Geltungsbereich
1.1 Alle Leistungen vom Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH an Kunden erfolgen
ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit deren Geltung
jeder Kunde sich bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Abweichende oder ergänzende
Bedingungen hinsichtlich einzelner vom Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH
angebotener Leistungen gelten in jedem Fall nur, wenn der Bagger- und Entsorgungsbetrieb
Merk GmbH dies ausdrücklich vereinbart oder bestätigt hat. Dies gilt insbesondere für
abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden.
1.2 Diese AGB gelten für Unternehmer und Privatkunden. Ausgenommen ist die Ziffer 10.2,
die nur für Kaufleute im Sinne des HGB gilt und die Ziffer 12., die nur für Verbraucher gilt.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag ist erst dann zustande gekommen, wenn der Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk
GmbH das verbindliche Angebot des Kunden durch Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung
oder Durchführung des Auftrages angenommen hat. Der Vertragsabschluss ist nur entsprechend
den in Ziffer 12 dargestellten gesetzlichen Widerrufsrechten für Verbraucher widerruflich, im
Übrigen unwiderruflich. Gesetzliche oder vertragliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte
bleiben unberührt.
3. Besondere Bestimmungen über Leistungen im Bereich der Abfallentsorgung
3.1 Hinweise auf Rechtsvorschriften
Es gelten die für die Abfallentsorgung zur Zeit der Leistungserbringung einschlägigen Gesetze
und Vorschriften, insbesondere das Abfallrecht (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG), und die
untergesetzlichen Vorschriften hierzu. Beide Vertragspartner sind verpflichtet, diese zu
beachten. Der Kunde hat sich zu vergewissern, ob die Entsorgung seiner Abfälle nicht einem
kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt.
3.2 Einbeziehung Dritter durch den Kunden
Ist ein Dritter Erzeuger oder Besitzer der Abfälle bzw. gesetzlich zur Entsorgung der Abfälle
verpflichtet (Abfallbesitzer), so hat der Kunde seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer
nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Verordnungen auszugestalten, insbesondere
soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung der
Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung und die sonstigen Nebenpflichten im
Hinblick auf die konkrete Leistung handelt. Der Kunde haftet dem Bagger- und
Entsorgungsbetrieb Merk GmbH gegenüber so, als sei er selbst der Abfallbesitzer.
3.3 Genehmigungen, Deklaration, Eigentumsübergang, Haftung des Kunden
3.3.1 Der Kunde hat alle gegebenenfalls erforderlichen privaten oder öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen einzuholen.
3.3.2 Der Kunde hat die zur Entsorgung beauftragten Abfälle entsprechend den zur Zeit der
Auftragsdurchführung gültigen Gesetzen und Vorschriften vollständig und richtig zu
deklarieren (Abfallart, Schlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), etc.).
Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die zu entsorgenden Abfälle keine
gefährlichen Abfälle enthalten.
3.3.3 Bis zur vollständigen Entsorgung der Abfälle bleiben die Abfälle in seinem Eigentum.
3.3.4 Für jeglichen Schaden und Mehraufwand, der dem Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk
GmbH durch eine vom Kunden zu vertretende falsche oder unvollständige Deklaration des zur
Entsorgung beauftragten Abfalls sowie für falsch befüllte Abfallcontainer verursacht wird,
haftet der Kunde.
4. Lieferzeit, Verzug
4.1 Soweit ein Termin vom Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH nicht ausdrücklich
schriftlich als verbindlich bestätigt wurde, sind Terminangaben nicht bindend. Der Bagger- und
Entsorgungsbetrieb Merk GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn es die Art der Leistung
gestattet.
4.2 Wird der verbindliche Lieferzeitpunkt um bis zu 5 Stunden überschritten, ist dies als
unwesentlich anzusehen und kann nicht für Ersatzansprüche oder zur Minderung herangezogen
werden.
4.3 Versäumt der Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH die Abholung des gefüllten
Containers zu einem vom Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH verbindlich bestätigten
Termin, so hat der Kunde dem Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH schriftlich eine
angemessene Nachfrist von mindestens einer Woche zur Abholung zu setzen. Läuft die Frist
erfolglos ab, kann sich der Kunde vom Auftrag gegenüber dem Bagger- und Entsorgungsbetrieb
Merk GmbH lösen.
4.4 Verzögert sich die Ausführungs- bzw. Leistungszeit infolge von schwerwiegenden
Umständen, wie etwa höherer Gewalt oder unvorhersehbare Behinderungen durch Dritte, so
verlängern sich die Fristen in dem Umfang, der erforderlich ist, die Verhinderung zu
überwinden. Wird die Ausführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als drei
Wochen verzögert, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wobei
Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind.
4.5 Die Rechte des Kunden, den Vertrag aufgrund einer vom Bagger- und Entsorgungsbetrieb
Merk GmbH zu vertretenden wesentlichen und zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung
zu beenden, bleiben unberührt.
5. Pflichten des Kunden bei Inanspruchnahme des Containerdienstes
5.1 Stellplatz
Der Kunde ist für die Bereitstellung eines geeigneten Stellplatzes für den oder die Container
und für die gefahrlose Befahrbarkeit der Zufahrtswege zum Stellplatz verantwortlich.
Dem Kunden obliegen insoweit etwaige Räum- und Streupflichten.
Für Stellplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen ist der Kunde verpflichtet, die Vorschriften
der StVO einzuhalten, die behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige
Verkehrssicherung zu sorgen.
5.2 Personen vor Ort
Der Kunde oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter hat vor Ort zu sein, um Dokumente
(Fahraufträge, Begleitscheine, Wiegescheine, etc.), die für den ordnungsgemäßen Transport
und/oder die Übernahme bei Abholung erforderlich sind, übergeben bzw. unterzeichnen zu
können. Ist dies nicht der Fall, gelten die erstellten Dokumente wie Fahraufträge,
Begleitscheine und Wiegescheine auch ohne Unterzeichnung des Kunden als anerkannt.
5.3 Container / Haftung des Kunden
5.3.1 Der Kunde hat Container während der Standzeit gegen Diebstahl und Beschädigung zu
sichern und vor Verunreinigung und Abnutzung, die über das mit der vertragsgemäßen Nutzung
üblicherweise verbundene Maß hinausgehen, zu schützen.
5.3.2 Der Kunde haftet für Schäden an den für die Abfälle zur Verfügung gestellten Containern
sowie für den Verlust von Containern.
5.3.3 Überschreiten die Reparaturkosten eines beschädigten Containers den Zeitwert
(wirtschaftlicher Totalschaden), so hat der Kunde Ersatz in Höhe des
Wiederbeschaffungswertes zu leisten
5.4 Abfälle
5.4.1 Der Kunde hat Container nur mit Abfällen der im Auftrag angegebenen Art zu befüllen.
Wassergefährdende und giftige Stoffe oder Sondermüll dürfen nicht in die Container eingeführt
werden.
5.4.2 Eine Übernahme von schadstoffverunreinigten und/oder asbesthaltigen Material /
Sondermüll ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Bagger- und
Entsorgungsbetrieb Merk GmbH möglich.
5.5 Befüllung
Der Kunde hat das angegebene maximale Füllgewicht nicht zu überschreiten, die Befüllung
sachgerecht, gleichmäßig und nur bis zur Ladekante vorzunehmen, damit die Ladung bei
Abtransport mit einem Netz gesichert werden kann. Bei einer vom Kunden zu verantwortende
Falschbefüllung oder Überschreitung des maximalen Füllgewichts bzw. Füllhöhe
(Überladung), kann der Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH insbesondere die
Leistung verweigern oder eine entsprechende Neu- bzw. Nachberechnung der Mehrkosten
vornehmen.
5.6 Angaben
Angaben zu angenommenen Stoffen in vom Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH
erstellten Dokumenten wie Fahraufträge, Begleitscheine und Wiegescheine gelten im
Verhältnis zum Kunden als zutreffend. Es bleibt dem Kunden/Vertragspartner jedoch
nachgelassen, die Unrichtigkeit der darin festgehaltenen Daten nachzuweisen.
5.7 Entsorgungs-, Wiederverwertungs- und Abladestellen
Die Auswahl der anzufahrenden Abladestellen (Deponie, Verbrennungsstelle, Sammelstelle,
Sortieranlage oder dergleichen), obliegt dem Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH.
5.8 Leerfahrten
Kann der Container durch Verschulden des Kunden nicht aufgestellt (z.B. wegen nicht
erreichbarem oder nicht ausreichendem Stellplatz, fehlender Stellgenehmigung auf öffentlichen
Grund), nicht abgeholt (z.B. wegen nicht erreichbarem Stellplatz) oder wegen Überladung
transportiert werden, so sind vom Kunden die Kosten für An- und Abfahrt in Höhe des im
Auftrag vereinbarten Transportpreises für die entstandene Leerfahrt zu erstatten.
6. Zahlungsbedingungen
6.2 Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausgewiesenen
Zahlungsbedingungen einschließlich der dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten.
Soweit dem Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH eine gültige E-Mail-Adresse des
Kunden vorliegt, erfolgt der Versand der Rechnung per E-Mail.
6.3 Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zusendung der Rechnung und ohne Abzug zur Zahlung
fällig, sofern nicht schriftlich etwas anders durch den Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk
GmbH mitgeteilt oder bestätigt wurde.
7. Stornierungen
7.1 Containerdienst – Aufträge können bis spätestens 24 Stunden vor vereinbarten
Lieferterminen kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt, ist der
Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH berechtigt, die vereinbarten Transportkosten in
voller Höhe abzurechnen.
8. Sonstige Haftung
8.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts
anderes ergibt, haftet der Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH bei einer Verletzung
von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Auf Schadensersatz haftet der Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH – gleich aus
welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk
GmbH vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für
Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen
darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens begrenzt.
8.3 Die sich aus Nr. 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei
Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Bagger- und
Entsorgungsbetrieb Merk GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten
nicht, soweit der Bagger -und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH einen Mangel arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für
Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur
zurücktreten oder kündigen, wenn der Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH die
Pflichtverletzung zu vertreten hat.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Bagger- und Entsorgungsbetrieb
Merk GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UNKaufrechts.
9.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch
internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten der Geschäftssitz vom Bagger- und Entsorgungsbetrieb Merk GmbH in Bad
Dürkheim. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Der Baggerund
Entsorgungsbetrieb Merk GmbH ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am
Erfüllungsort der Dienstleistung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede
oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche
Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
10. Salvatorische Klausel
10.1 Sollten einzelne Regelungen der vorstehenden AGB ganz oder teilweise nicht
Vertragsbestandteil geworden, unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder sollte sich in
dem Vertrag eine Regelungslücke zeigen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
10.2 Soweit einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden, unwirksam,
undurchführbar oder nichtig sind, gelten die gesetzlichen Regelungen. Sofern es an einer
entsprechenden gesetzlichen Regelung fehlt, tritt an Stelle der Bestimmung, die nicht
Vertragsbestandteil geworden, unwirksam, undurchführbar oder nichtig ist, eine Bestimmung,
die die Parteien getroffen hätten, wenn sie diesen Punkt von vornherein bedacht hätten; dabei
ist den beiderseitigen, wirtschaftlichen Interessen in angemessener, vertretbarer Weise
Rechnung zu tragen. Der vorhergehende Satz gilt entsprechend bei Vorliegen von
Regelungslücken.
11. Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher
11.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fügen Sie Ihren Namen, Anschrift und,
soweit verfügbar, Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail- Adresse ein) mittels einer
eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
11.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich dar-aus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags
bei uns einge-gangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das
Sie bei der ur-sprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung
Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im
Vertrag vor-gesehenen Dienstleistungen entspricht.
Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Juni 2021